Kommunale Wärmeplanung: BBSR stellt Halbjahresbericht vor

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat einen neuen Halbjahresbericht zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Die Planung kommt voran – zugleich wird der verbleibende Zeitraum für die Umsetzung in vielen Kommunen knapp. Mittlerweile lebt etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Städten und Gemeinden, die bereits über eine kommunale Wärmeplanung verfügen.

Mehr als die Hälfte der untersuchten Wärmepläne nennt 2045 als Zieljahr. Rund ein Drittel strebt bereits 2040 an. Frühere Zieljahre bleiben die Ausnahme: Sieben Pläne nennen 2035, drei weitere 2038. Dazu gehören mehrere Städte, die früh mit der Wärmeplanung begonnen haben wie zum Beispiel etwa Rostock mit dem Zieljahr 2035.

Der Zeitrahmen wird eng

Die rechnerische Umsetzungsdauer der untersuchten Wärmepläne liegt zwischen 14 und 25 Jahren. Bei 37 Prozent beträgt sie 20 bis 22 Jahre, bei weiteren 31 Prozent 23 bis 25 Jahre. In 17 Prozent der Pläne bleiben dagegen lediglich 14 bis 16 Jahre.

In diesen Kommunen müssen energetische Sanierung, Netzausbau und die Umstellung auf erneuerbare Wärme besonders schnell vorankommen.

Wie groß die Herausforderung ist, zeigt auch der Gebäudebestand: Rund zwei Drittel der Wohngebäude gehören zu den Effizienzklassen D bis H. Allein die Gebäude der schlechtesten Klassen G und H verursachen etwa 50 Prozent des Energieverbrauchs im Gebäudesektor. Die in den Wärmeplänen angenommenen Sanierungsraten sind deshalb entscheidend für die Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs.

Regional zeigt sich weiterhin ein Gefälle. Besonders weit fortgeschritten ist die Wärmeplanung in den südwestlichen Bundesländern. Im Osten des Landes gewinnt die Entwicklung inzwischen deutlich an Dynamik. Auch viele kleinere Gemeinden haben bereits mit der Planung begonnen oder sie abgeschlossen, obwohl ihre gesetzliche Frist erst Mitte 2028 endet.

Mit der wachsenden Zahl abgeschlossener Wärmepläne rückt nun deren Qualität in den Mittelpunkt. Entscheidend ist, dass die Pläne belastbare und realitätsnahe Aussagen treffen – insbesondere zu Sanierungsraten, verfügbaren Kapazitäten, Finanzierung und zum tatsächlichen Ausbau von Wärmenetzen.

Keine unrealistischen Fernwärmeausbaugebiete

Fernwärmegebiete sollten allerdings nur dort ausgewiesen werden, wo ein Anschluss in einem verlässlichen Zeitraum realistisch ist. Wo Fernwärme erst sehr spät oder voraussichtlich gar nicht verfügbar sein wird, ist die Ausweisung als dezentrales Versorgungsgebiet ehrlicher und hilfreicher. Nur so erhalten Gebäudeeigentümer:innen eine tragfähige Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen.

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