Die Bundesregierung will mit dem geplanten Wärmenetzpaket die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen überarbeiten. Das Bundeskabinett hat dazu am 26. August 2026 Eckpunkte beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem neue Regelungen zur Preisgestaltung, zum Verbraucherschutz und zur Umstellung bestehender Gebäude auf Fernwärme.
Was soll sich mit dem Wärmenetzpaket ändern?
Bislang wird die Versorgung mit Fernwärme durch verschiedene Regelwerke bestimmt. Dazu gehören insbesondere die AVBFernwärmeV, die die Vertragsbedingungen zwischen Versorgungsunternehmen und Kunden regelt, sowie die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV). Für die Umstellung vermieteter Gebäude auf gewerbliche Wärmelieferung sind zudem § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) relevant.
Mit dem geplanten Wärmenetzgesetz sollen diese Regelungen überarbeitet und besser aufeinander abgestimmt werden. Die Bundesregierung will damit Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erleichtern und zugleich die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen.
Geplant sind unter anderem eine bundesweite Preistransparenzplattform, eine stärkere Preisaufsicht sowie neue Möglichkeiten zur Anpassung von Wärmepreisen bei Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung. Auch die bisherigen Vorgaben zur Kostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung sollen verändert werden. Künftig soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Mehrbelastung von Mietern um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat zulässig sein.
Die bislang beschlossenen Eckpunkte bilden die Grundlage für die weitere gesetzliche Ausarbeitung. Die konkreten Änderungen sind damit noch nicht abschließend festgelegt.
Wärmenetze und Wärmepumpen gemeinsam denken
Wärmenetze und Wärmepumpen sind wichtige Bausteine der Wärmewende.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. begrüßt daher die grundsätzliche Zielrichtung, fordert jedoch faire Rahmenbedingungen für unterschiedliche Optionen der Wärmeversorgung.
In seiner Stellungnahme zum Wärmenetzpaket spricht sich der BWP deshalb dafür aus, dass der künftige Rechtsrahmen weder einen pauschalen Vorrang von Wärmenetzen begründet noch dezentrale Wärmepumpen faktisch benachteiligt. Unterschiedliche Versorgungsoptionen sollten unter vergleichbaren und sachgerechten Bedingungen miteinander konkurrieren können.
Dies betrifft unter anderem den Kostenvergleich bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung. Nach Auffassung des BWP sollte dieser zukunftsgerichtet ausgestaltet sein und neben den rechtlich zulässigen Versorgungsalternativen auch deren absehbare Kostenentwicklung berücksichtigen. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen eine belastbare Grundlage, um unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen bewerten zu können.
Preisänderungen und Kündigungsrechte
Auch bei den vorgesehenen Änderungen der Preisgestaltung sieht der BWP Anpassungsbedarf. Künftig sollen Wärmenetzbetreiber ihre Preise stärker an den tatsächlichen Kosten ausrichten und Investitionen in die Dekarbonisierung rechtssicher refinanzieren können. Nach Auffassung des Verbands müssen die entsprechenden Regelungen die tatsächlichen Kostenstrukturen der Wärmeerzeugung angemessen abbilden. Dies ist insbesondere für Investitionen in erneuerbare Erzeugungstechnologien wie Großwärmepumpen relevant.
Änderungen sind auch beim Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Nach den Eckpunkten der Bundesregierung soll dieses künftig auf Fälle begrenzt werden, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Der BWP spricht sich dagegen dafür aus, einen vollständigen Wechsel auf eine erneuerbare Wärmeversorgung grundsätzlich zu ermöglichen. Dieser sollte nicht allein davon abhängen, ob das bestehende Wärmenetz die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes erfüllt.
Contracting und Förderung berücksichtigen
Darüber hinaus fordert der Verband sachgerechte Rahmenbedingungen für Wärmepumpen-Contracting. Die Regulierung sollte den technischen und wirtschaftlichen Unterschieden zwischen großen Wärmenetzen und kleineren dezentralen Versorgungslösungen Rechnung tragen.
Für den weiteren Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze ist zugleich langfristige Planungssicherheit erforderlich. Dazu zählt aus Sicht des BWP insbesondere eine verlässliche Fortführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Sie unterstützt Investitionen in den Umbau der Wärmenetze und den Einsatz erneuerbarer Wärmeerzeuger wie Großwärmepumpen.
Die vollständige Stellungnahme des BWP zum Wärmenetzpaket ist hier abrufbar.