Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird durch verschiedene Förderprogramme erleichtert – für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte gibt es passende Möglichkeiten. Ob Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe oder die Modernisierung ganzer Wärmenetze: Förderungen helfen, klimafreundliche Lösungen umzusetzen. Hier erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer sie beantragen kann und wie der Prozess funktioniert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Dazu zählt auch die Förderung von Wärmepumpen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Für Wärmepumpen beträgt die Grundförderung derzeit 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent sowie einen einkommensabhängigen Bonus von 10, 30 oder 40 Prozent erhalten. Insgesamt sind grundsätzlich bis zu 70 Prozent Förderung möglich, für Haushalte mit Anspruch auf den höchsten Einkommensbonus bis zu 80 Prozent. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen.
Neu ist außerdem eine gestaffelte Reduzierung der Förderung: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und entfällt ab August 2028 vollständig. Auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird schrittweise von aktuell 28.000 Euro auf 22.000 Euro ab August 2030 abgesenkt.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung zudem neu aufgeteilt werden: Geplant sind 15 Prozent Grundförderung sowie weitere 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
Der Förderantrag für den Heizungstausch wird online bei der KfW gestellt. Vor der Antragstellung muss unter anderem ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen.
Eigentümer von Wohngebäuden, Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen können etwa Zuschüsse zur Anschaffung und Installation erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 70 Prozent der Kosten, abhängig von der Art der Maßnahme, unter anderem Zahlungen wie den „Klimageschwindigkeitsbonus“ für den Austausch alter Heizsysteme oder einen Bonus für Haushalte mit geringerem Einkommen.
Gefördert wird nicht nur der Einbau von Wärmepumpen, sondern auch Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizsysteme. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen online bei der KfW gestellt werden. Fachbetriebe unterstützen dabei, die Antragsunterlagen korrekt einzureichen, und sorgen damit für die fachgerechte Umsetzung.
Weitere Informationen zum Thema Förderung finden Sie auf der Website des BWP.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau und die Transformation von Wärmenetzen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Förderfähig sind Netze mit mindestens 17 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten. Neue Wärmenetze müssen zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und/oder Abwärme versorgt werden.
Die BEW besteht aus vier Modulen:
Modul 1 – Planung: Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen. Transformationspläne werden seit April 2026 nur noch für industrielle Prozesswärmenetze gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag.
Modul 2 – Systemische Förderung: Neubau und Transformation von Wärmenetzen werden mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag.
Modul 3 – Einzelmaßnahmen: Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Wärmespeicher und bestimmte Netzmaßnahmen in bestehenden Wärmenetzen. Auch hier beträgt die Förderung 40 Prozent, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag.
Modul 4 – Betriebskostenförderung: Für geförderte Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen kann eine Betriebskostenförderung für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Für die volle Förderdauer muss der Antrag vor Inbetriebnahme gestellt werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In den Modulen 2, 3 und 4 ist sie zusätzlich durch die jeweils ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.
Mehr Informationen zur BEW-Förderung erhalten Sie hier.
Förderung von Planungsleistungen
Die unmittelbare Förderung der kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist Ende 2023 ausgelaufen. Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass für ihre Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden.
Zur Finanzierung der erstmaligen Erstellung der Wärmepläne stellt der Bund den Ländern von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Länder geben diese Mittel entsprechend ihrer jeweiligen Regelungen an die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Kommunen – weiter. Wie die Finanzierung und Umsetzung konkret ausgestaltet wird, unterscheidet sich daher zwischen den Bundesländern.
Daneben können Kommunen weiterhin Förderangebote der Kommunalrichtlinie nutzen, um ihre personellen und organisatorischen Kapazitäten für den Klimaschutz auszubauen. Über das Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement können beispielsweise die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und zusätzliches Personal im Klimaschutzmanagement gefördert werden. Diese Förderung ersetzt nicht die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung, kann jedoch Strukturen schaffen, die auch die Koordination und Umsetzung der Wärmewende vor Ort unterstützen.