Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird durch verschiedene Förderprogramme erleichtert – für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte gibt es passende Möglichkeiten. Ob Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe oder die Modernisierung ganzer Wärmenetze: Förderungen helfen, klimafreundliche Lösungen umzusetzen. Hier erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer sie beantragen kann und wie der Prozess funktioniert.
Wie wird die Umstellung auf die erneuerbare Wärme gefördert?
Der Bund, teilweise aber auch die Länder, haben für den Umstieg von Kommunen, Unternehmen, aber auch der Bürgerinnen und Bürger auf erneuerbare Wärme Förderprogramme aufgesetzt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit dem BEG-Programm wird der Umstieg auf erneuerbare Wärme im Einzelgebäude gefördert. Neben Programmen für die Sanierung auf das Effizienzhaus-Niveau (BEG-Wohngebäude/Nichtwohngebäude) wird dabei auch die Umstellung auf Wärmepumpen gefördert.
Eigentümer von Wohngebäuden, Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen können etwa Zuschüsse zur Anschaffung und Installation erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 70 Prozent der Kosten, abhängig von der Art der Maßnahme, unter anderem Zahlungen wie den „Klimageschwindigkeitsbonus“ für den Austausch alter Heizsysteme oder einen Bonus für Haushalte mit geringerem Einkommen.
Gefördert wird nicht nur der Einbau von Wärmepumpen, sondern auch Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizsysteme. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen online bei der KfW gestellt werden. Fachbetriebe unterstützen dabei, die Antragsunterlagen korrekt einzureichen, und sorgen damit für die fachgerechte Umsetzung.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein Programm, das die Errichtung moderner und effizienter Wärmenetze (Fern- wie Nahwärme und alle Temperaturniveaus) in vier Bereichen fördert:
- Planung und Vorbereitung: Hier gibt es finanzielle Unterstützung, um Studien und Pläne zu erstellen, die zeigen, wie Wärmenetze auf erneuerbare Energien umgestellt oder neu aufgebaut werden können. Diese Förderung gilt für größere Netze ab 16 Gebäuden oder 100 Wohnungen.
- Investitionen in Netze: Beim Bau neuer Wärmenetze oder bei der Umrüstung auf klimafreundliche Technik können bis zu 40 Prozent der Kosten übernommen werden. Das ist besonders hilfreich bei großen Projekten.
- Einzelmaßnahmen: Auch kleinere Maßnahmen wie der Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen können gefördert werden, wenn sie dazu beitragen, ein Wärmenetz klimafreundlicher zu machen.
- Betriebskosten: Für Netze, die erneuerbare Energien wie Solarwärme oder Strom aus Wärmepumpen nutzen, gibt es Unterstützung bei den laufenden Kosten. Diese Förderung kann allerdings erst in Zukunft beantragt werden.
Ziel der BEW ist es, Wärmenetzbetreiber und Gemeinden bei der Umstellung auf klimafreundliche Wärmeversorgung zu unterstützen, da sich hier langfristig CO₂ und oft auch Kosten einsparen lassen.
Förderung von Planungsleistungen
Die unmittelbare Förderung der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde Ende 2023 eingestellt. Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes sollen die Bundesländer selbst entsprechende Förderprogramme auflegen. Der Bund tritt dafür 500 Millionen Euro der ihm zustehenden Umsatzsteuer an die Bundesländer ab.
Während einige Bundesländer bereits entsprechende Förderprogramme aufgelegt haben, befinden sich andere Länder noch in der Konzeptphase.
Darüber hinaus gibt es etwa bei der Schaffung entsprechender Stellen in einer Gemeinde, Förderprogramme wie das Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement nach der Kommunalrichtlinie zu nutzen. Mit dieser Förderung erhalten Kommunen die Möglichkeit, finanziell und personell Kapazitäten aufzubauen, mit denen sich dann eine ganzheitliche Wärmeplanung organisieren lässt.