Förderung

Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird durch verschiedene Förderprogramme erleichtert – für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte gibt es passende Möglichkeiten. Ob Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe oder die Modernisierung ganzer Wärmenetze: Förderungen helfen, klimafreundliche Lösungen umzusetzen. Hier erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer sie beantragen kann und wie der Prozess funktioniert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Weitere Informationen zum Thema Förderung finden Sie auf der Website des BWP.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau und die Transformation von Wärmenetzen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Förderfähig sind Netze mit mindestens 17 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten. Neue Wärmenetze müssen zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und/oder Abwärme versorgt werden.

Die BEW besteht aus vier Modulen:

  • Modul 1 – Planung: Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen. Transformationspläne werden seit April 2026 nur noch für industrielle Prozesswärmenetze gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag.

  • Modul 2 – Systemische Förderung: Neubau und Transformation von Wärmenetzen werden mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag.

  • Modul 3 – Einzelmaßnahmen: Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Wärmespeicher und bestimmte Netzmaßnahmen in bestehenden Wärmenetzen. Auch hier beträgt die Förderung 40 Prozent, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag.

  • Modul 4 – Betriebskostenförderung: Für geförderte Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen kann eine Betriebskostenförderung für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Für die volle Förderdauer muss der Antrag vor Inbetriebnahme gestellt werden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In den Modulen 2, 3 und 4 ist sie zusätzlich durch die jeweils ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Mehr Informationen zur BEW-Förderung erhalten Sie hier. 

Förderung von Planungsleistungen

Die unmittelbare Förderung der kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist Ende 2023 ausgelaufen. Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass für ihre Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden.

Zur Finanzierung der erstmaligen Erstellung der Wärmepläne stellt der Bund den Ländern von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Länder geben diese Mittel entsprechend ihrer jeweiligen Regelungen an die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Kommunen – weiter. Wie die Finanzierung und Umsetzung konkret ausgestaltet wird, unterscheidet sich daher zwischen den Bundesländern.

Daneben können Kommunen weiterhin Förderangebote der Kommunalrichtlinie nutzen, um ihre personellen und organisatorischen Kapazitäten für den Klimaschutz auszubauen. Über das Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement können beispielsweise die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und zusätzliches Personal im Klimaschutzmanagement gefördert werden. Diese Förderung ersetzt nicht die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung, kann jedoch Strukturen schaffen, die auch die Koordination und Umsetzung der Wärmewende vor Ort unterstützen.

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